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  • Zur Entwicklung des Smart-Speaker-Markts in Deutschland 2030 und seiner Effekte
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  • Zur Entwicklung des Smart-Speaker-Markts in Deutschland 2030 und seiner Effekte

    Sprachassistenten und Smart Speaker verändern die Art und Weise, wie Radio- und Musikhörer Audio nutzen. Die Geräte eröffnen neue Zugänge zu vielfältigen Inhalten und verlagern Nutzungssituationen in Haushalt und Auto.

    Aber Smart Speaker stellen zugleich auch durch die neuen Distributionsstrukturen und die vernetzten Endgeräte zahlreiche Fragen nach Auffindbarkeit, Datenzugang, Marktstrukturen und Vielfalt.

    Vor diesem Hintergrund haben die Medienanstalten die Goldmedia GmbH damit beauftragt, eine Studie zur Bedeutung von Hörfunk und Sprachassistenten für den deutschen Hörfunk zu erstellen. Dabei geht es sowohl um Perspektiven und Chancen als auch um die möglichen Risiken.

    Die Untersuchung analysiert deshalb Abhängigkeiten und Konkurrenzverhältnisse, Finanzierung und Werbevermarktung, Datentransparenz und Messbarkeit, Zugang und Auffindbarkeit sowie mögliche Vielfaltsauswirkungen von Smart-Speakern auf den Markt.

    Auf Basis von Experteninterviews, systematischen Sekundärdatenanalysen sowie einer Szenario-Modellierung bis 2030 zeigt die Studie, welche Herausforderungen und Gefahren, aber auch welche Handlungsoptionen für Anbieter, Plattformen und Regulierung möglich sind, um ein innovatives, vielfältiges und chancengleiches Audio-Ökosystem zu sichern.

    Dr. Wolfgang Kreißig
    Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) und Koordinator des Fachausschusses Infrastruktur und Innovation der Medienanstalten

    Ob wir auch künftig regionale und in Deutschland produzierte Audioinhalte hören werden, hängt auch davon ab, dass die Hörenden überhaupt Zugang zu Radioinhalten erhalten. Eine privilegierte Auffindbarkeit insbesondere von lokalen und regionalen Radiosendern über Sprachassistenten kann das Risiko reduzieren, dass unser vielfältiger Audiomarkt von internationalen Konzernen monopolisiert wird. Daher müssen mögliche Verfahrenshindernisse abgebaut werden, um Auffindbarkeitsvorgaben effektiv durchsetzen zu können.