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    Smart-Speaker sind kein Nischenkanal mehr. In rund zwölf Millionen deutschen Haushalten sind bereits 50 Millionen Endgeräte in Betrieb. 83 % der Nutzenden hören darüber Musik und 39 % berichten, wegen Smart-Speakern mehr Radio zu hören. Gleichzeitig steigen die Plattformumsätze, während die Refinanzierungsmöglichkeiten des Hörfunks strukturell begrenzt bleiben. Im folgenden werden mögliche Regulierungslücken und Handlungsoptionen skizziert.

    Regulierungsinstrumente existieren bereits. § 84 MStV sichert die Auffindbarkeit auf Benutzeroberflächen einschließlich akustischer Übersichten. Smart-Speaker werden bislang jedoch nicht als solche eingestuft und vollzogen. Art. 6 DMA adressiert Selbstpräferenzierung, greift jedoch nicht, solange die EU-Kommission relevante Sprachassistenten nicht als Core Platform Services designiert hat. Must-Carry gilt bislang nicht für Smart-Speaker. Daraus ergeben sich mehrere Handlungsoptionen:

    • Auffindbarkeit regulieren: Must-Carry und Must-Be-Found im Voice-Kanal und im Auto; Routing-Offenlegungspflicht stärken.
    • Wettbewerbsgleichheit schaffen: Designation von Alexa, Siri und vergleichbaren Sprachassistenten als Core Platform Services gemäß DMA erwirken; API-Mindestdatensatz für Radioanbieter festlegen (Starts, Hördauer, Kontext, Abbruchrate).
    • Verhandlungsstrategie stärken: Kollektive Plattformverhandlung der Anbieter und Sender koordinieren; fortlaufendes Value-Exchange-Monitoring zur jährlichen Aktualisierung der Wertkennzahlen als Verhandlungs- und Begründungsgrundlage.

    Ohne Gegenstrategie sinkt der Hörfunk-Anteil auf Smart-Speakern als Ergebnis von Routing-Intransparenz und fehlender Datenzugänge. Die nötigen Instrumente existieren, um Zugang, Auffindbarkeit und Vielfalt auch im Smart Speaker-Markt zu stärken.